freistellen

freistellen

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frei|stel|len ['frai̮ʃtɛlən], stellte frei, freigestellt <tr.; hat:
1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen:
man stellte ihr frei, in München oder in Berlin zu studieren.
Syn.: anheimstellen (geh.), überlassen.
2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien:
er ist vom Wehrdienst freigestellt worden.
Syn.: befreien, beurlauben, entbinden.

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frei||stel|len 〈V. tr.; hat
1. jmdm. etwas \freistellen zur Wahl stellen, jmdm. die Entscheidung über etwas überlassen
2. jmdn. \freistellen befreien (z. B. vom Wehrdienst)
● es wurde uns freigestellt, daran teilzunehmen

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frei|stel|len <sw. V.; hat:
1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen; jmdm. die Wahl überlassen:
es wurde ihr freigestellt, wie sie ihre Arbeit einteilte.
2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien:
jmdn. vom Wehrdienst f.;
er wurde für den Dienst im Ministerium freigestellt.
3. (verhüll.) (Arbeitskräfte) entlassen.

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frei|stel|len <sw. V.; hat: 1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen; jmdm. die Wahl überlassen: es wurde ihm freigestellt, wie er seine Arbeit einteilte. 2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien: Nach dem Polenfeldzug wurde mein Mann ... für den Dienst im Ministerium freigestellt (H. Grzimek, Tiere 36); Ab Anfang September bin ich freigestellt worden, so dass ich jetzt den ganzen Tag trainieren kann (elan 1, 1980, 6); jmdn. vom Wehrdienst f. 3. (verhüll.) (Arbeitskräfte) entlassen: 3 000 Arbeiter wurden freigestellt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • freistellen — frei·stel·len (hat) [Vt] 1 jemandem etwas freistellen geschr; jemanden zwischen zwei oder mehreren Möglichkeiten wählen oder entscheiden lassen ≈ überlassen: Ich stelle Ihnen frei, wann Sie mit der Arbeit beginnen wollen 2 jemanden (von etwas)… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • freistellen — 1. die Entscheidung/Wahl [über]lassen, entscheiden lassen, freie Hand lassen, in jmds. Ermessen stellen, überlassen; (geh.): anheimstellen. 2. befreien, beurlauben, entbinden, suspendieren, zurückstellen; (bildungsspr.): dispensieren. 3. abbauen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • freistellen — frei|stel|len (erlauben); jemandem etwas [völlig] freistellen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Freistellen — Freistellung ist allgemein die Befreiung einer Person von einer organisierten Veranstaltung (z. B. Unterricht in der Schule) die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, siehe Freistellung (Arbeitsrecht) die Befreiung… …   Deutsch Wikipedia

  • freistellen von — befreien von …   Universal-Lexikon

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