- freistellen
- auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); rausschmeißen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); rauswerfen (umgangssprachlich); entlassen; entpflichten; schassen (umgangssprachlich); kündigen; abdanken lassen; feuern (umgangssprachlich)
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frei|stel|len ['frai̮ʃtɛlən], stellte frei, freigestellt <tr.; hat:1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen:man stellte ihr frei, in München oder in Berlin zu studieren.2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien:er ist vom Wehrdienst freigestellt worden.* * *
frei||stel|len 〈V. tr.; hat〉1. jmdm. etwas \freistellen zur Wahl stellen, jmdm. die Entscheidung über etwas überlassen2. jmdn. \freistellen befreien (z. B. vom Wehrdienst)● es wurde uns freigestellt, daran teilzunehmen* * *
frei|stel|len <sw. V.; hat:1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen; jmdm. die Wahl überlassen:es wurde ihr freigestellt, wie sie ihre Arbeit einteilte.2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien:jmdn. vom Wehrdienst f.;er wurde für den Dienst im Ministerium freigestellt.3. (verhüll.) (Arbeitskräfte) entlassen.* * *
frei|stel|len <sw. V.; hat: 1. jmdn. zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden lassen; jmdm. die Wahl überlassen: es wurde ihm freigestellt, wie er seine Arbeit einteilte. 2. aus bestimmten Gründen, für bestimmte Zwecke vom Dienst befreien: Nach dem Polenfeldzug wurde mein Mann ... für den Dienst im Ministerium freigestellt (H. Grzimek, Tiere 36); Ab Anfang September bin ich freigestellt worden, so dass ich jetzt den ganzen Tag trainieren kann (elan 1, 1980, 6); jmdn. vom Wehrdienst f. 3. (verhüll.) (Arbeitskräfte) entlassen: 3 000 Arbeiter wurden freigestellt.
Universal-Lexikon. 2012.